Faires Angebot

 

Fi­nan­zi­ell schwa­che Pa­ti­en­ten, wie z.B. Hartz-4 Emp­fän­ger, die nor­ma­le Ho­no­ra­re nicht be­zah­len könn­ten, sind bei mir kei­ne "Bitt­stel­ler". Sie wer­den nicht ab­ge­wie­sen.

 

Wir wer­den zu­sam­men ei­ne Lö­sung mit ei­nem passenden, be­schei­de­nen Kos­ten­bei­trag für die Beratung fin­den.

 

Nachweisen können Sie die Bedürftigkeit z.B. mit Ihrem Sozialpass, Ihrem Tafelausweis, Ihrem ALG-I oder II-Bescheid...

 

Bitte scheuen Sie sich nicht, mich aus diesem Grund auf eine Ermäßigung anzusprechen.

 

Die Beratung oder Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherung, Arbeitgeber, Behörde usw. anonym)