Finanziell schwache Patienten, wie z.B. Hartz-4 Empfänger, die normale Honorare nicht bezahlen könnten, sind bei mir keine "Bittsteller". Sie
werden nicht abgewiesen.
Wir werden zusammen eine Lösung mit einem passenden, bescheidenen Kostenbeitrag für die Beratung finden.
Nachweisen können Sie die Bedürftigkeit z.B. mit Ihrem Sozialpass, Ihrem Tafelausweis, Ihrem ALG-I oder II-Bescheid...
Bitte scheuen Sie sich nicht, mich aus diesem Grund auf eine Ermäßigung anzusprechen.
Die Beratung oder Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherung, Arbeitgeber, Behörde usw. anonym)